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KOSTEN

Die Kosten einer Verhaltenstherapie werden von der Krankenversicherung übernommen, wenn eine krankheitswertige Störung vorliegt. Paartherapie und Coaching zählen nicht zu den Kassenleistungen. Abhängig vom Ihrem Behandlungswunsch, Ihrer Versicherung und dem jeweiligen Behandler (mit oder ohne Kassenzulassung) ergeben sich verschiedene Modalitäten, über die Sie sich hier informieren können.

Gesetzlich Versicherte 

Gesetzlich versicherte Patienten können sich in den Kassenpraxen von Dipl.-Psych. Bernard Hege (mit Sicherstellungsassistentin C. Egerter) und Dipl.-Psych. Maria Giersdorff-Hege behandeln lassen. Für die Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, dass Sie einmal im Behandlungsquartal ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen. Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig.

Falls Sie nachweislich keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie in zumutbarer Wartezeit und annehmbarer Entfernung zu ihrem Wohnort behandelt, können Sie für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Die Kostenerstattung ist im Sozialgesetzbuch V  §13 Abs. 3 gesetzlich geregelt, deshalb haben Sie einen Rechtsanspruch! Mag. rer. nat. Janna Wachter und Dipl.-Psych. Heike Matern beraten und unterstützen Sie gern bei der Antragstellung. 

 
PKV- und Beihilfeversicherte

PKV- und Beihilfeversicherte können sich sowohl in den Kassenpraxen als auch in den Privatpraxen behandeln lassen. Wir rechnen die Behandlungshonorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Privat Versicherte erhalten die Kosten – abhängig von ihren jeweiligen Vertragsbedingungen – meist voll von der Krankenversicherung erstattet. Die Beihilfe, die Postbeamtenkassen A und B und die Unfallversicherungen bezahlen ebenfalls auf Antrag die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Versicherung für die Erstattung der Kosten einer Psychotherapie stellt.

Bundeswehrsoldaten

Soldaten können sich sowohl in den Kassenpraxen als auch in den Privatpraxen behandeln lassen. Für die Behandlung in den Kassenpraxen (bei B. Hege und C. Egerter sowie M. Giersdorff-Hege) benötigen Sie für die ersten Sitzungen ein Überweisungsschein von Ihrem Truppenarzt, ausgestellt für den jeweiligen Therapeuten für mindestens 2 (max. 6) Sprechstunden (35151 EBM) und 4 probatorische Sitzungen (35150 EBM). 

Haben Sie einen Therapieplatz bei einem der Privattherapeuten (J. Wachter) gekommen, ist für die ersten Sitzungen eine Kostenerstattungserklärung für 5 probatorische Sitzungen nach 870 GOP und einen Bericht nach 75 GOP, ausgestellt für den jeweiligen Therapeuten, notwendig. Alle weiteren Antragsschritte erledigen wir für Sie.

Selbstzahler

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten selbst und haben neben dem Therapievertrag keine weiteren Formalitäten zu beachten. Die Kosten sind selbst zu tragen, wenn Sie die Therapie nicht bei Ihrer Kasse beantragen wollen, falls bei Ihnen keine krankheitswertige Störung vorliegt (Therapie als Wunschleistung) und wenn Sie eine Paartherapie oder ein Coaching durchführen möchten. 

Paartherapie und Coaching

Unser Stundensatz für eine Paartherapie und für Coaching beträgt 150,-€ pro 50 Minuten.

Gruppentherapie

Die Kosten für eine Gruppentherapie finden Sie in der Beschreibung der jeweiligen aktuellen Gruppenangebote

Bitte rufen oder mailen Sie uns an, wenn Sie wegen der Kostenfrage unsicher sind und weitere Informationen benötigen!

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